Wie kann ich die Kinderbetreuung mitgestalten?

Man kann über alles meckern, doch dadurch allein wird sich kaum etwas verändern. Eine bessere Möglichkeit die Kinderbetreuung in Greven aktiv mitzugestalten ist es, sich in den verschiedenen Gremien zu engagieren. Dabei geht es nicht um die Vertretung der persönlichen Interessen, sondern um die gemeinsamen Interessen von Eltern und ihren Kindern in höchst unterschiedlichen Lebenssituationen. Man unterscheidet zwischen den Gremien Elternbeirat (EB), Jugendamtselternbeirat (JAEB), Landeselternbeirat (LEB) und Bundeselternvertretung (BEVKI).

Elternbeirat

Bis zum 10. Oktober eines jeden Kindergartenjahres werden in jeder Kita zwei Eltern pro Kita-Gruppe in den sogenannten Elternbeirat gewählt. Der Elternbeirat ist Ansprechpartner und Vertreter der Elternschaft einer Kita. Er wird bei vielen Entscheidungen in der Kita frühzeitig informiert und beteiligt sich an Sitzungen mit Kita-Leitung, Personal und ggf. Trägern und Jugendamt. Der Elternbeirat hat somit den Zweck, innerhalb einer Kita aktuelle Schwierigkeiten und Probleme zu diskutieren und gemeinsam mit der Einrichtung Lösungen zu finden. Ferner kann ein Elternbeirat auch bestimmte Vorhaben anstoßen (z. B. Kita-Feste, Ausflüge, Projekte etc.).

Jugendamtselternbeirat

Bis zum 10. November werden aus den Mitgliedern des Elternbeirats jeder Kindertageseinrichtung je zwei Personen zu Vertretern im sogenannten Jugendamtselternbeirat (JAEB) gewählt. Der JAEB setzt sich somit aus Elternvertretern aller Kitas in Greven zusammen und vertritt diejenigen Interessen, die kita-übergreifend und für alle Eltern in Greven gelten. Im JAEB werden daher insbesondere kommunale Themen wie Elternbeiträge, Flexibilität und Betreuungszeiten sowie Aufnahmekriterien und Platzvergabe behandelt.

Landeselternbeirat

Aus den Mitgliedern des Jugendamtselternbeirat (JAEB) wird ein Delegierter für den sogenannten Landeselternbeirat (LEB) gewählt. Bis zum 30. November eines Kindergartenjahres werden dann aus allen Mitgliedern des LEB 15 aktive LEB-Mitglieder (Vorstand und Funktionsträger) gewählt. Der LEB beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den landesgesetzlichen Rahmenbedingungen der Kita-Betreuung, z. B. der finanziellen und personellen Ausstattung von Kitas.

Bundeselternvertretung

Auch auf Bundesebene gibt es ein Mitwirkungsorgan der Eltern, nämlich die Bundeselternvertretung für Kinder in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (BEVKI). Anders als bei den bisherigen Gremien handelt es sich hierbei allerdings nicht um ein gesetzliches Gremium, sondern einen freiwilligen Zusammenschluss aus Mitgliedern der verschiedenen Landeselternbeiräte (LEB). Die BEVKI will sich Gehör für die Eltern bei der Bundespolitik verschaffen.